5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Abgasführung - TAUSCHAKTION VERLÄNGERT BIS 30.6.2010
Die Stadt Wien fördert den Gerätetausch von 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss
Die jüngste, neue Förderungsmaßnahme – sie trat am 15. Januar 2009 im Rahmen der neuen Sanierungsverordnung in Kraft – betrifft 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss. Diese Geräte dürfen seit 2004 nicht mehr neu installiert werden, da es bei einem nicht einwandfreien Betrieb immer wieder zu lebensgefährlichen Kohlenmonoxidvergiftungen kommt.
Dennoch gibt es noch rund 25.000 solcher „Altlasten“ in Wiener Haushalten, die zudem auch noch viel Energie verbrauchen. Um den Austausch dieser Geräte zu forcieren, gewährt die Stadt Wien nun einen nichtrückzahlbaren Beitrag in Höhe von 600 Euro, wenn dafür ein Gerät mit Abgasführung angeschafft wird.
All jene, die ihren 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss gleich auf ein modernes, energiesparendes Gasbrennwertsystem umstellen, können sogar einmalige nichtrückzahlbare Förderbeiträge im Ausmaß von bis zu 50 Prozent der förderbaren Maßnahmen, maximal aber 5.000 Euro, erhalten.

Förderung des Austausches eines 5 – Liter Gasdurchlauferhitzer ohne Abgasführung gegen einen neuen Gas-Durchlauferhitzer mit Abgasführung!
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung beträgt 600 € als Einmalbetrag!
Vorraussetzung:
Das Vorhandensein eines alten 5 – Liter Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung, der gegen einen neuen Gas-Durchlauferhitzer mit Abgasführung getauscht wird.
Förderung des Austausches eines 5 – Liter Gasdurchlauferhitzer ohne Abgasführung gegen ein neues Gasbrennwertgerät
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderbaren Kosten
max. 5.000 € als Einmalbetrag!
Vorraussetzung:
Das Vorhandensein eines alten 5 – Liter Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung, der gegen ein neues Gasbrennwertgerät getauscht wird.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Ausgefülltes Antragsformular ( bei der MA 50 erhältlich, oder im Internet abrufbar).
- Kostenvoranschlag eines befugten Installateurbetriebes für den Tausch der Geräte
- Befund des zuständigen Rauchfangkehrers für die Neuherstellung eines Gasdurchlauferhitzers
- Überprüfungsbefund (WIENGAS).
Der Antrag kann bei folgender Stelle eingereicht werden.
Einreichstelle und Informationsstelle der MA 50 und MA 25:
MA 50/MA 25 (INFOSTELLE)
Telefon: (+43 1) 4000-74 860 (rechtliche Auskünfte)
4000-74 870 (techn. Auskünfte)



