logo

Kundenreferat

Das Kundenreferat ist am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr durch ehrenamtliche Installateure besetzt. Daher kann es auch zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung von Beschwerden oder Konsumentenanfragen kommen.

Die Installateurinnung Wien ist in ihrer Eigenschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts die gesetzliche Interessensvertretung der Wiener Installationsunternehmen. Wir sind somit keine  Konsumentenschutzorganisation! Doch auch im Interesse unserer Mitglieder sind wir bemüht, Auffassungsunterschiede zwischen den Wiener Installateuren und deren Kunden im Vermittlungsweg zu bereinigen

  • Die ehrenamtlichen Mitarbeiter im Kundenreferat sind Techniker, keine Juristen.
  • Zur Bearbeitung von Anfragen/Beschwerden ist die Nennung des ausführenden Betriebs unbedingt erforderlich. Es können nur Beschwerden über Wiener Installationsunternehmen behandelt werden.
  • Vorrangig werden schriftliche Anfragen (Post, Mail, Fax) behandelt. Es können nur Anfragen behandelt werden, denen der gesamte Schriftverkehr mit dem Installationsunternehmen, alle Arbeitsscheine, Rechnungen, etc. beigelegt sind.
  • Unschlüssige oder unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.
  • Generell erfolgt die Anfragebeantwortung telefonisch, eine schriftliche Stellungnahme seitens des Kundenreferates ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Die Innung behält sich vor, die betroffene Firma zu kontaktieren, um sich ein Gesamtbild der Situation machen zu können.
  • Alle Unterlagen werden intern erfasst und archiviert.
  • Ein Vergleich von Kostenvoranschlägen oder Angeboten kann nicht durchgeführt werden. Für die Überprüfung einer Rechnung auf Preisangemessenheit ist die Vorlage der Rechnung und der Arbeitsscheine der ausführenden Installationsfirma unbedingt erforderlich.
  • Es kann keine Auskunft über ortsübliche Stundensätze erfolgen.
  • Ein Lokalaugenschein durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Kundenreferats ist nicht möglich. Listen mit gerichtlich beeideten Sachverständigen  sind unter http://wien.gerichts-sv.at/ zu finden bzw. liegen in jedem Bezirksgericht auf.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bearbeitung von Anfragen.
  • Ein von einem Mitarbeiter des Kundenreferats bearbeiteter Fall wird ausschließlich von diesem bearbeitet.
  • Grundsätzlich ist zu bedenken, dass Notdienste in der Nacht und am Wochenende nur schadensmindernde Maßnahmen durchführen sollten. Für weiterreichende Arbeiten entfällt oft die Deckung durch die Versicherung bzw. ist vorher die Zustimmung der Hausverwaltung einzuholen.
  • Fälle von unbefugter Gewerbeausübung (Pfusch) werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Dafür nötig sind Beweismittel wie Rechnungen, Arbeitsscheine, Angebote, Flugblätter,…

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass wir unseren Mitgliedern gegenüber keine Anordnungs- bzw. Durchsetzungsbefugnis haben.

Fälle, in denen bereits Gerichte, Versicherungen, gerichtlich beeidete Sachverständige oder Rechtsanwälte eingebunden sind, können von uns nicht bearbeitet werden.

Bitte senden Sie den Sachverhalt (inkl. Belegen, Arbeitsscheinen, Fotos, Rechnungen, Schriftverkehr, etc.) an:

Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Rudolf Salinger-Platz 1
1030 Wien
Mail  bad-heizung(at)wkw.at
Fax 51450-2124