< Novelle Berufsausbildungsgesetz seit 28.6.2008 in Kraft
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Die Förderung gilt für Lehrverträge, die nach dem 27.06.2008 begründet wurden und beträgt bis zu € 3.000 pro Lehrverhältnis und erfolgreich absolviertem Praxistest.
Voraussetzungen:
Führung einer einfachen Ausbildungsdokumentation durch den Lehrberechtigten.
Positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit.
Alle Lehrlinge des entsprechenden Jahrgangs in allen Lehrberufen müssen am Praxistest teilnehmen.
Mindestens 6 Monate Ausbildung vor dem Praxistest müssen im Betrieb absolviert worden sein.
Die Anmeldung der Lehrlinge zum Praxistest ist vom Lehrbetrieb vorzunehmen (Anmeldeformular). Weitere Informationen zum Ausbildungsnachweis finden Sie hier und auf der Website http://www.lehre-foerdern.at, Ausbildungsnachweis.
Wichtig ist die Ausbildungsdokumentation:
Ausbildungsdokumentation Installations- und Gebäudetechniker



